„CDU und FDP waren mehrere Jahre lang nicht in der Lage, ein gesetzliche Regelung zur umstrittenen Gasfördermethode Fracking zu beschließen,“ sagt der SPD-Bundestagskandidat Tobias Volz. Daher sei die Entscheidung des Regierungspräsidiums in Freiburg, die Untersuchungskonzessionen für Erdgasvorkommen im Bodenseeraum zu verlängern, die „logische Konsequenz eines fahrlässigen Aussitzens“ der Mehrheit im Deutschen Bundestag.
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Die Berliner Regierung habe mehrere Jahre Zeit gehabt, eine die bekannten Lücken im für Fracking maßgeblichen Recht des Bergbaus zu schließen. Ausgerechnet für eine Technik, die das Trinkwasser von Millionen Menschen betreffen könne, gebe es keine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung. „Die Mitwirkungs- und Informationsrechte der Öffentlichkeit sind schlechter als beim einfachen Bebauungsplan,“ kritisiert Volz.
Die Aussage des amtierenden Bundestagsabgeordneten Andreas Jung(CDU) auf einer Podiumsdiskussion, man habe noch mehrere Jahre Zeit für eine gesetzliche Regelung, erweise sich innerhalb kürzester Zeit als eine gefährliche Fehleinschätzung. „Es reicht nicht, hier vor Ort etwas gegen Fracking zu sagen: Wer in Berlin regiert, muss dort die richtigen Entscheidungen treffen,“ sagt Volz. Jung hätte mehrfach Gelegenheit gehabt, für ein anderes Bergrecht und eine Kontrolle der Risiko-Technologie abzustimmen. „Diese Chancen hat er nicht genutzt.“.
Die SPD fordere eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung bereits im frühen Verfahrensstand. Bis zur Klärung der Risiken sei ein Moratorium notwendig, so dass kein Unternehmen das Recht auf Probebohrungen einklagen könne. Entsprechende Vorschläge seien über den Bundesrat, aber auch von allen Oppositionsparteien im Bundestag eingebracht worden und sämtlich zurückgewiesen worden.